Hessens Sozialminister verweigert verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte
Wie kürzlich über den Landesfeuerwehrverband Hessen bekannt wurde, verweigert der hessische Sozialminister einen verbesserten Versicherungsschutz nach tödlichen Unfällen und für dauerhaft Verletzte. Der Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. fordert den Sozialminister auf, diese Entscheidung zu überdenken und dem Ehrenamt Feuerwehr seine gebührende Wertschätzung und finanzielle Absicherung zuteilwerden zu lassen.
Um was geht es?
Die 72.000 hessischen Freiwilligen Feuerwehrleute stellen den Schutz für die hessische Bevölkerung bei Feuer, Technischen Hilfeleistungen, aber auch Hochwasser und bei Sturmschäden sicher. In 2.600 Feuerwehren wird die Einsatzbereitschaft, neben der Aus- und Fortbildung, sichergestellt.
Bei einem Unfallereignis sind die ehrenamtlich tätigen, Freiwilligen Feuerwehrleute bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert. Die UKH ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und Teil der deutschen Sozialversicherung.
Die Unfallkasse Hessen hat die Aufgabe, bei Unfällen u.a. von Feuerwehrleuten, gleich ob körperlicher Schaden oder auch psychische Folgen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII). Dabei sind sie bei Todesfällen (z.B. Einmal- und Rentenzahlungen an Hinterbliebene) sowie auch bei Berentungen abgesichert.
Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner*innen geleistet werden. Bei einem dramatischen Einsatz in einem anderen Bundesland kam es bei einem Feuerwehrmann im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu einem Unfall mit Todesfolge, als dieser auf der Autobahn überfahren wurde. Der nichtverheiratete Feuerwehrmann hatte eine schwangere Partnerin, der keinerlei Leistungen aus der Unfallversicherung zustanden.
„Diese Absicherungslücke entspricht heute nicht der Lebenswirklichkeit und ist den Feuerwehrleuten nicht zu vermitteln“, sagt Michael Klier, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen.
Lösungsansatz wird verweigert
Die Unfallkasse Hessen hatte hier eine Lösung gefunden, die durch ihre Selbstverwaltung einstimmig beschlossen wurde. Nun verweigert der Hessische Sozialminister die Zustimmung zur Einmalzahlung von 37.380 € (Bezugsgröße nach SGB IV 2019). Unverheiratete Partner*innen von Feuerwehrleuten sind somit in Hessen – im Gegensatz zu Niedersachsen – überhaupt nicht abgesichert.
Ebenso verweigert das Sozialministerium die Zustimmung zur angemessenen Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten am Maßstab der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Hierbei geht es darum, dass Einmalzahlungen an der allgemeinen Preisentwicklung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches automatisch angepasst werden (Maßstab ist die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung).
In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ werde.
„Diese Argumentation ist völlig unverständlich vor dem Hintergrund, dass Feuerwehrleute zu Gunsten der Allgemeinheit zu jeder Tages- und Nachtzeit im Einsatz sind und dabei oftmals ihr Leben aufs Spiel setzen“, so Julia Trampisch, stellvertretende Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen.
„Die Diskussion der Sparsamkeit im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung nach tödlichen Unfällen und dauerhaften Schwerstverletzungen zeigt den nicht vorhandenen Respekt des Sozialministers gegenüber den 72.000 Einsatzkräften“, ergänzt Jens Richmann, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Gießen.